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Schulische Voraussetzungen

  • Realschulabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung oder

  • eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder

  • der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss, sofern eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen wurde.

Rechtsgrundlage: Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG)