ausblenden

Schulische Voraussetzungen

  • der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schuldbildung oder

  • der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder

  • der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit:

    • einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder

    • einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.

Rechtsgrundlage: Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG)