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Schulische Voraussetzungen

  • Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene zehnjährige Schuldbildung oder

  • der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern:

    • eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht wurde oder

    • eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen wurde oder

    • die Erlaubnis der Berufsausübung als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in vorgewiesen werden kann.

Rechtsgrundlage: Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz - HebG)